CEV Eurovolley 2021
Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Kartenverkauf
I. GELTUNGSBEREICH
II. VERTRAGSABSCHLUSS, KÜNDIGUNG
- 1. Das Angebot zum Vertragsschluss kommt durch den Kunden zustande, sobald er den Bestellvorgang in Bezug auf die ausgewählten Online-Tickets abschließt. Der Vertrag kommt zwischen der CEV und dem Kunden durch die Onlinebestätigung zustande.
- 2. Die CEV ist berechtigt, die Bestellung des Kunden für ein bereits bestätigtes Geschäft gemäß Ziffer II. Punkt 1 zu stornieren (einseitiges Rücktrittsrecht), wenn der Kunde gegen bestimmte Bedingungen der CEV verstößt, auf die vor dem Verkauf hingewiesen wurde. Gleiches gilt für Umgehungsversuche (z.B. Verstoß gegen die begrenzte Anzahl von Tickets pro Kunde, Verstoß gegen Dokumentationspflichten, insbesondere gegen ein Wiederverkaufsverbot, Umgehungsversuche durch Registrierung und Nutzung mehrerer Benutzerprofile etc.) Die Stornierung/der Rücktritt kann auch stillschweigend durch Anrechnung der bereits gezahlten Kaufpreise erklärt werden.
- 3. Die CEV ist berechtigt, die Bestellung des Kunden für ein bereits bestätigtes Geschäft gemäß Ziffer II. Punkt 1 zu stornieren (einseitiges Rücktrittsrecht), wenn der Kunde gegen bestimmte Bedingungen der CEV verstößt, auf die vor dem Verkauf hingewiesen wurde. Gleiches gilt für Umgehungsversuche (z.B. Verstoß gegen die begrenzte Anzahl von Tickets pro Kunde, Verstoß gegen Dokumentationspflichten, insbesondere gegen ein Wiederverkaufsverbot, Umgehungsversuche durch Registrierung und Nutzung mehrerer Benutzerprofile etc.) Die Stornierung/der Rücktritt kann auch stillschweigend durch Anrechnung der bereits gezahlten Kaufpreise erklärt werden.
- 4. Jeder Kunde ist verpflichtet, alle Maßnahmen der Behörden der LOCs zur Verhinderung der COVID-19-Pandemie im Hinblick auf die Teilnahme an der Veranstaltung zu befolgen. Das Gleiche gilt für die Sicherheits- und Hygienekonzepte, einschließlich, aber nicht beschränkt auf diejenigen, die von der CEV, den LOCs und/oder Dritten erlassen werden. Im Falle der Nichteinhaltung behält sich die CEV das Recht vor, den betreffenden Kunden von der (weiteren) Teilnahme an der Veranstaltung auszuschließen.
III. PREISBESTANDTEILE UND ZAHLUNGSMODALITÄTEN
- 1. Der Preis für die im CEV Ticket Shop erworbenen Eintrittskarten setzt sich aus dem Grundpreis der Eintrittskarte sowie den Buchungs- und Systemgebühren zusammen. Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist im Preis enthalten.
- 2. Die Bezahlung ist per Kreditkarte (VISA, MasterCard, American Express) oder über PayPal möglich. Die Zahlungen über VISA und MasterCard werden über CTS EVENTIM Nederland B.V., Postbus 3096, 2130 KB Hoofddorp, Niederlande, abgewickelt.
IV. ZUSTELLUNG DER GEKAUFTEN TICKETS
- 1. Die Zustellung der über den CEV Ticket Shop gekauften Tickets erfolgt durch Zusendung eines print@home- oder Mobile-Tickets an eine vom Kunden beim Kauf angegebene E-Mail-Adresse.
- 2. Die Art des Tickets und der Zustellung kann geändert und als zusätzliche Dienstleistung gemäß Abschnitt V bestellt werden.
V. ZUSATZLEISTUNGEN
VI. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNGEN, AUSSCHLUSS DES RÜCKTRITTS BEI BESONDEREN PFLICHTVERLETZUNGEN
- 1. Im Falle der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (sog. Kardinalpflichten), die nur auf einfacher Fahrlässigkeit beruhen, haftet das CEV begrenzt auf den Ersatz des vertragstypischen, vorhersehbaren Schadens. Das CEV und die LOC's haften nicht für Schäden, die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses des Kunden nach diesen Bedingungen nicht vorhersehbar oder absehbar waren.
- 2. Abgesehen von den in Absatz 1 genannten Fällen haftet das CEV nicht für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht werden.
- 3. Das CEV und die LOCs haften nicht für geschäftliche Verluste und das CEV und die LOCs haften gegenüber Ticketinhabern nicht für entgangenen Gewinn, Geschäftsverluste, Geschäftsunterbrechungen oder den Verlust von Geschäftsmöglichkeiten.
- 4. In jedem Fall schließen die CEV und die LOC hiermit im größtmöglichen gesetzlich zulässigen Umfang jegliche Haftung für Verluste, Schäden oder Verletzungen eines Ticketinhabers und/oder seines Eigentums aus, einschließlich (aber nicht beschränkt auf) indirekte oder Folgeschäden, einschließlich (aber nicht beschränkt auf) entgangene Urlaubsfreuden oder Reise- oder Unterbringungskosten, unabhängig davon, ob der Verlust oder Schaden: (a) im gewöhnlichen Verlauf der Ereignisse eintreten würde; (b) vernünftigerweise vorhersehbar ist; oder (c) von den Parteien oder anderweitig in Erwägung gezogen wurde.
- 5. Die CEV und das LOC sind nicht verantwortlich für Unterbrechungen und/oder Einschränkungen der Sicht auf das Spiel, die durch (i) die Position des Sitzplatzes und/oder (ii) die Handlungen anderer Zuschauer verursacht werden.
- 6. Das Recht des Kunden, sich wegen einer von der LOC oder der CEV nicht zu vertretenden Pflichtverletzung, an der die Ware kein Verschulden trifft, vom Vertrag zu lösen, ist ausgeschlossen.
- 7. Soweit die Haftung der CEV nach den vorstehenden Absätzen ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die Haftung ihrer Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen.
- 8. Die gesetzlichen Rechte des Ticketinhabers oder Rechte, die nach den Gesetzen des jeweiligen Gastlandes nicht ausgeschlossen werden können, werden durch diese Geschäftsbedingungen nicht berührt.
VII. RÜCKNAHME/ERSTATTUNG DER FAHRKARTEN
VIII. WEITERGABE VON EINTRITTSKARTEN
IX. BILDRECHTE
X. DATENSCHUTZ
- 1. Das CEV erhebt und verarbeitet folgende personenbezogene Daten des Kunden zum Zwecke der Abwicklung des Ticketkaufs und der Durchführung etwaiger Zugangskontrollen oder anderer notwendiger Überprüfungen: Identifikationsdaten wie Anrede, Name/Vorname(n), Geburtsdatum, Geburtsort, Wohnsitzland und Staatsangehörigkeit, Mobiltelefonnummer, E-Mail-Adresse, Kontaktdaten wie vollständige Postanschrift. Personenbezogene Daten sind erforderlich und notwendig für die Erfüllung des zwischen CEV und dem Kunden geschlossenen Vertrags sowie für das berechtigte Interesse, die Berechtigung von Personen zu bestimmen, die am Kauf von Eintrittskarten interessiert sind, und sicherzustellen, dass die Eintrittskarten an die richtige Person geliefert werden, sowie für die Gewährleistung eines wirksamen Sicherheitssystems und eines sicheren Umfelds innerhalb und um den Veranstaltungsort herum sowie für die Bekämpfung des unrechtmäßigen Verkaufs von Eintrittskarten.
- 2. Die CEV erhebt und verarbeitet die personenbezogenen Daten des Kunden zum Zwecke des Verkaufs und der Ausstellung der Tickets: Identifikationsdaten wie Vorname(n), Nachname, Kontaktdaten wie Postanschrift, E-Mail-Adresse und Zahlungsdaten wie Kreditkartendaten (falls zutreffend), die nur für den Kauf von Tickets gemäß diesen Geschäftsbedingungen, für die Rechnungsstellung und die Lieferung der Tickets verwendet werden. Personenbezogene Daten sind erforderlich und notwendig für die Erfüllung des zwischen der CEV und dem Kunden geschlossenen Vertrags sowie für alle nachfolgenden Schritte nach einer erfolgreichen Ticketvergabe.
- 3. Sofern der Antragsteller im Antragsformular sein Einverständnis gegeben hat, werden personenbezogene Daten wie Name, Vorname(n) und E-Mail-Adresse von CEV erfasst und verarbeitet, um dem Kunden auf elektronischem Wege Informationen und Werbung über die Produkte, Dienstleistungen, kommerziellen Aktivitäten und Veranstaltungen von CEV zukommen zu lassen. Wenn der Kunde keine Angebote und Informationen von CEV mehr erhalten möchte, kann er sich direkt in seinem Konto abmelden.
- 4. Das CEV unterliegt bei der Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten den geltenden Datenschutzgesetzen. Persönliche Daten, die der Kunde der CEV übermittelt, werden über das Ticketportal gemäß diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und der CEV-Datenschutzrichtlinie gespeichert und verarbeitet.
-
5. Die CEV bedient sich der folgenden Kategorien von Dritten und kann diesen Empfängern personenbezogene Daten ausschließlich zum Zweck der Ausübung ihrer Tätigkeit übermitteln:
a) technische Dienstleister, die zur Aufrechterhaltung der Sicherheit und Leistungsfähigkeit des Ticketportals beitragen;
b) Dienstleister, die bei der Ausstellung und Zustellung der Tickets helfen;
c) die LOCs, in deren Zuständigkeitsbereich das betreffende Spiel stattfindet, der betreffende Eigentümer des Spielorts, die Anbieter von Sicherheits- und Zugangsdienstleistungen für den Spielort und alle anderen Anbieter, die bei der Organisation des Spiels und der Aufrechterhaltung der Sicherheit helfen (einschließlich in Bezug auf sanitäre Maßnahmen); und
d) die zuständigen Behörden, soweit dies zur Aufrechterhaltung der Sicherheit im Zusammenhang mit dem Spiel erforderlich ist (auch in Bezug auf sanitäre Maßnahmen).
- 6. Die personenbezogenen Daten der Kunden gemäß diesen Geschäftsbedingungen werden von CEV nur so lange erhoben und verarbeitet, wie es für die in den Artikeln X.1, X.2 und X.3 beschriebenen Zwecke erforderlich ist, es sei denn, die Verwendung dieser personenbezogenen Daten ist für laufende Verwaltungs- oder Gerichtsverfahren im Zusammenhang mit dem Spiel oder, soweit erforderlich, zur Verhinderung oder Aufdeckung rechtswidriger Handlungen erforderlich.
- 7. Die Kunden haben das Recht, Zugang zu den sie betreffenden personenbezogenen Daten, die von der CEV verarbeitet werden, oder Informationen darüber zu verlangen. Sie können auf ihre personenbezogenen Daten zugreifen, sie aktualisieren und/oder die Löschung, Einschränkung, Berichtigung und/oder den Erhalt ihrer personenbezogenen Daten in Übereinstimmung mit den geltenden Datenschutzgesetzen des jeweiligen LOC/Gastgebergebiets verlangen. Alle diesbezüglichen Anträge sind über legal@cev.eu zu stellen. Zu diesem Zweck kann CEV von jedem Ticketinhaber einen Nachweis seiner Identität verlangen (z. B. eine Kopie eines amtlichen Ausweises mit Foto und Angabe des Geburtsdatums und -ortes). CEV kann einen Antrag ablehnen, einschränken oder aufschieben, wenn eine förmliche Rechtsvorschrift dies vorsieht, wenn dies zum Schutz der überwiegenden Interessen Dritter und/oder seiner eigenen überwiegenden Interessen erforderlich ist oder wenn Anträge offensichtlich unbegründet oder übertrieben sind und wenn CEV nach den geltenden Datenschutzgesetzen dazu berechtigt ist (z. B. wenn eine andere rechtliche Rechtfertigung für die Verarbeitung gilt). Ticketinhaber haben das Recht, eine Datenschutzbeschwerde bei ihrer örtlichen Aufsichtsbehörde einzureichen. Wenn ein Ticketinhaber seine Einwilligung rechtmäßig widerruft oder einschränkt oder anderweitig gegen die Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten durch CEV Einspruch erhebt, kann CEV der betreffenden Person den Erwerb eines Tickets und/oder den Besuch des betreffenden Spiels nicht gestatten.
- 8. Jeder Kunde akzeptiert und bestätigt, dass er/sie verstanden hat, wie CEV seine/ihre personenbezogenen Daten gemäß diesem Artikel X verarbeitet, und dass er/sie, sofern eine Zustimmung gemäß den geltenden Datenschutzgesetzen erforderlich ist, der Verarbeitung seiner/ihrer personenbezogenen Daten wie hierin beschrieben zustimmt.
XI. GERICHTSBESTIMMUNGEN
XII. UNBEFUGTE ZUSCHAUER
-
1. Karteninhabern ist die Teilnahme an dem betreffenden Spiel gestattet, sofern:
a. Die Eintrittskarte wurde in Übereinstimmung mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen erworben;
b. sie alle Einreisebestimmungen und/oder Bestätigungen (einschließlich etwaiger epidemiologischer Bestätigungen, falls erforderlich) im Rahmen von COVID-19 erfüllen;
c. sofern erforderlich, ein gültiges VISA aus dem jeweiligen Gastland erhalten haben;
d. wenn der Ticketinhaber in das Aufnahmeland reist, hat er alle Anforderungen erfüllt, die für die Einreise in das Aufnahmeland gelten (einschließlich, aber nicht beschränkt auf alle Reise- und Einreiseanforderungen, die nach geltendem Recht und/oder anderweitig im Zusammenhang mit COVID-19 auferlegt werden)
- 2. Um jeden Zweifel auszuschließen, haftet CEV nicht für Verluste oder Schäden, die ein Ticketinhaber erleidet, wenn er die Bestimmungen dieses Artikels XII.1 nicht einhält und/oder, falls erforderlich, die erforderlichen Dokumente nicht beschafft.
XIII. AUTHENTISCHER TEXT
XIV. UNVORHERGESEHENE UMSTÄNDE
- 1. Die CEV und die LOC behalten sich das Recht vor, Zeit, Datum und Ort der Veranstaltung und/oder des/der Spiele(s) aufgrund unvorhergesehener außergewöhnlicher Umstände zu ändern: Höhere Gewalt, Sicherheitsgründe oder andere Entscheidungen der zuständigen Behörden, die einen wesentlichen Einfluss auf das Spiel am Veranstaltungsort haben.
-
2. Im Falle einer Absage, eines Abbruchs, einer Verschiebung oder einer Wiederholung des Spiels oder im Falle eines Wechsels des Veranstaltungsortes, einer Verringerung der Kapazität des Stadions oder der Austragung des betreffenden Spiels hinter verschlossenen Türen ist der Kunde an die Rückerstattungsrichtlinie in Bezug auf die Rückerstattung der vom Kunden erworbenen Eintrittskarten gebunden, vorausgesetzt, dass:
a. Jegliche Rückerstattung an den Kunden gemäß der CEV-Rückerstattungspolitik berechtigt diesen nicht zur Erstattung von Kosten und Ausgaben, die dem Kunden im Zusammenhang mit der Reise und Unterkunft entstanden sind.
b. Vorbehaltlich des Vorstehenden und des Artikels VI der CEV haften die LOCs dem Ticketinhaber gegenüber nicht für die Absage, den Abbruch, die Verschiebung, die Wiederholung, die Verringerung der Kapazität des Spielortes, den Wechsel des Spielortes oder die Austragung des betreffenden Spiels hinter verschlossenen Türen oder für andere Fehler oder Mängel bei der Durchführung des Spiels.
XV. Salvatorische Klausel und Änderung
XVI. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
- 1. Die vorliegenden AGB unterliegen ausschließlich dem Recht des Großherzogtums Luxemburg.
- 2. Ist der Käufer Vollkaufmann oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts, so ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesen AGB das zuständige Gericht in Luxemburg. Diese Bestimmung gilt auch für grenzüberschreitende Verträge, die mit Nicht-Kaufleuten geschlossen werden. Die CEV behält sich außerdem das Recht vor, jedes andere international zuständige Gericht anzurufen.
- 3. Seit dem 15. Februar 2016 stellt die Europäische Kommission hier eine europäische Online-Streitbeilegungsplattform zur Verfügung.
- 4. Die CEV ist weder verpflichtet noch verpflichtet, alternative Streitbeilegungsstellen zur Beilegung von Streitigkeiten mit Verbrauchern einzuschalten.
Die vertraglichen Beziehungen ergeben sich aus dem Kauf der Tickets zwischen dem Ticketinhaber (der Kunde oder Ticketinhaber) und der CEV - Confédération Européenne de Volleyball a.s.b.l, einer nach luxemburgischem Recht eingetragenen gemeinnützigen Organisation (Registernummer im Gesellschaftsregister von Luxemburg: F1135) mit Sitz in 88, route de Longwy, L-1940 Luxemburg, Großherzogtum Luxemburg (die CEV).
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der CEV (die AGB) regeln das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und der CEV in Bezug auf den CEV EuroVolley Men/Women 2023, die zwischen dem 28. August 2023 und dem 16. September 2023 in Bulgarien, Italien, Israel und Nordmazedonien für die Men Edition und zwischen dem 15. August 2023 und dem 03. September 2023 in Belgien, Estland, Deutschland und Italien für die Women Edition stattfindet (die Veranstaltung). Der Kunde erklärt sich mit diesen AGB einverstanden.
Die folgenden nationalen Volleyballverbände (die LOCs/der gastgebende Verband) sind für die Organisation und Durchführung der Spiele der Veranstaltung in ihrem Gastland verantwortlich:
a) Belgien
b) Bulgarien
c) Estland
d) Deutschland
e) Italien
f) Israel
g) Nordmazedonien
Wünscht der Kunde anstelle eines Online-Tickets eine andere Art der Herstellung, Verpackung und Zustellung eines Souvenir-Tickets, werden abweichend von Abschnitt IV. 1. zusätzliche Versandgebühren erhoben.
Die Höhe dieser Gebühren hängt von der Art der Versandart ab. Die Gebühr wird bei der Bestellung dieser Zusatzleistungen im Warenkorb angezeigt. Darüber hinaus fallen keine zusätzlichen Kosten an.
Erfolgt die Buchung einige Tage vor der Veranstaltung, werden die Tickets nicht mehr versandt. Wenn die CEV es möglich macht, können die Karten persönlich am Veranstaltungsort abgeholt werden. Weitere Informationen über den Veranstaltungsort, das Datum und die Kosten finden Sie im CEV Ticket Shop.
Die Tickets können nicht umgetauscht werden. Vom Kunden verlorene oder zerstörte Eintrittskarten werden nicht ersetzt oder erstattet. Die Rückerstattung des Kaufpreises der Eintrittskarte aus Kulanzgründen unterliegt der Entscheidung der CEV, die von Fall zu Fall getroffen wird.
Ein Anspruch auf Rückerstattung des Eintrittspreises besteht nicht, wenn die Veranstaltung zum Zeitpunkt der Ticketbestellung noch nicht endgültig terminiert war. Das Gleiche gilt, wenn ein Spiel der Veranstaltung abgebrochen wird. Die Tickets behalten in jedem Fall ihre Gültigkeit.
Wenn die Veranstaltung abgesagt wird, kann der Ticketinhaber die Transaktion rückgängig machen, indem er das Originalticket an die Ticketagentur zurückgibt, bei der er das Ticket erworben hat. In diesem Fall werden keine Bearbeitungs-, System- oder Versandgebühren erstattet.
Zur Vermeidung von Gewalttätigkeiten und Straftaten im Zusammenhang mit dem Betreten der Arena, zur Durchsetzung von Stadionverboten, zur Verhinderung des Weiterverkaufs von Eintrittskarten zu überhöhten Preisen und zur Trennung der Fans verschiedener Mannschaften voneinander sowie zur Wahrung der Sicherheit der Zuschauer liegt es im Interesse der CEV, die Weitergabe der Eintrittskarten einzuschränken. Karten dürfen daher nur aus privaten Gründen und nicht kommerziell verkauft werden. Dem Ticketinhaber ist es insbesondere untersagt:
- Eintrittskarten auf Auktionsportalen zum Verkauf anzubieten;
- Eintrittskarten ohne die ausdrückliche vorherige schriftliche Zustimmung der CEV zu gewerblichen Zwecken zu verkaufen;
- die Tickets im Rahmen einer privaten Weitergabe zu einem höheren Preis zu verkaufen, als er auf den Tickets angegeben ist;
- die Weitergabe von Eintrittskarten an Personen, die aus Sicherheitsgründen von der Teilnahme an Volleyballspielen ausgeschlossen wurden; und
- die Weitergabe oder Verwendung von Eintrittskarten ohne die ausdrückliche vorherige schriftliche Zustimmung der CEV zu Werbe- oder Marketingzwecken, als Bonus, Werbegeschenk, Preis oder als Teil eines nicht genehmigten Bewirtungs- oder Reisepakets.
Auf Verlangen der CEV muss der Kunde im Falle einer Übertragung des Tickets den Namen, die Adresse und das Geburtsdatum des neuen Ticketinhabers angeben.
Wird ein Ticket zu den vorgenannten unzulässigen Zwecken verwendet oder verstößt der Ticketinhaber in sonstiger Weise gegen diese AGB, wird das Ticket ungültig. Die CEV ist in diesem Fall berechtigt, das Ticket - auch elektronisch - zu sperren und dem Ticketinhaber entschädigungslos den Zutritt zur Arena zu verweigern oder ihn aus der Arena zu verweisen.
Jeder Ticketinhaber erklärt sich unwiderruflich damit einverstanden, der CEV das Recht zur unentgeltlichen Nutzung seines Bildes und seiner Stimme für Fotografien, Live-Übertragungen, Sendungen und/oder Aufzeichnungen von Bild und/oder Ton, die von der CEV oder ihren Partnern in Verbindung mit allen Medien und Vertriebskanälen der Veranstaltung gemacht werden, zu übertragen.
Das CEV als für die Datenverarbeitung Verantwortlicher erhebt und verarbeitet personenbezogene Daten für die folgenden drei Zwecke: für organisatorische und sicherheitstechnische Zwecke im Zusammenhang mit dem Spiel und Sicherheits- oder Hygienemaßnahmen im Rahmen von COVID-19 (X.1), für die Zwecke des Ticketverkaufs (X.2) und/oder für kommerzielle Zwecke (X.3).
Der Zutritt zur Arena ist nur mit einer gültigen Eintrittskarte möglich. Der Zutritt zur Arena unterliegt der Einhaltung der Gerichtsordnung. Inhaber von ermäßigten Eintrittskarten sind verpflichtet, einen Ausweis oder einen anderen Nachweis vorzulegen, der sie zur Inanspruchnahme der Ermäßigung berechtigt. Die CEV ist jederzeit berechtigt, das Hausrecht auszuüben. Beim Verlassen der Veranstaltung verliert die Eintrittskarte ihre Gültigkeit.
Bei der Teilnahme an den Spielen der Veranstaltung hat der Kunde die jeweilige Platzordnung der gastgebenden Arena zu beachten. Im Interesse der Sicherheit und des ordnungsgemäßen und reibungslosen Ablaufs der Veranstaltung hat der Ticketinhaber den Anweisungen der Polizei, der CEV, der LOCs und des Sicherheitspersonals sowie der Spielstättenleitung der Arena Folge zu leisten. Jeder Ticketinhaber ist verpflichtet, mit der Polizei, den Veranstaltern, dem Sicherheitspersonal und dem Management des Veranstaltungsortes zusammenzuarbeiten, um seine Identität zu überprüfen und gegebenenfalls die Beschlagnahmung von verbotenen Gegenständen in seinem Besitz zu dulden.
Verboten sind pyrotechnische Gegenstände, insbesondere Feuerwerkskörper oder Nebelkerzen, Waffen aller Art und ähnlich gefährliche Gegenstände, Glasbehälter, Dosen, Spirituosen und alkoholische Getränke, illegale Drogen oder andere Gegenstände, die den Genuss der Spiele der Veranstaltung oder den Komfort oder die Sicherheit für andere Besucher, Spieler oder Offizielle beeinträchtigen. Das Gleiche gilt für Werbung, kommerzielle, politische oder religiöse Gegenstände aller Art, einschließlich Banner, Schilder, Symbole oder Flugblätter. Die vorgenannten Gegenstände dürfen nicht in die Arena mitgebracht werden, die CEV ist berechtigt, sie vorübergehend zu verwahren. Es ist verboten, rassistische, fremdenfeindliche oder rechtsextreme Parolen zu skandieren oder zu verbreiten.
Das Betreten des Spielfeldes und anderer gesperrter Bereiche ist den Ticketinhabern untersagt. Personen, die unter Alkohol- oder Drogeneinfluss stehen, gewalttätig sind oder deren Verhalten gegen die öffentliche Ordnung verstößt oder die durch ein solches Verhalten Aufsehen erregen, können aus der Arena verwiesen werden.
Ohne vorherige Zustimmung der CEV ist es Ticketinhabern nicht gestattet, Töne, Bilder, Beschreibungen oder Ergebnisse der Veranstaltung (außer für private Zwecke) aufzuzeichnen oder ganz oder teilweise über das Internet oder andere Medienkanäle (einschließlich mobiler Kommunikation) oder an andere Personen zur Unterstützung solcher Aktivitäten zu übertragen oder zu verbreiten. Geräte oder Systeme, die für solche Aktivitäten genutzt werden können, dürfen ohne vorherige Zustimmung der CEV nicht in die Arena mitgebracht werden. Die von den Ticketinhabern während eines Spiels der Veranstaltung gemachten Fotos dürfen nur für private Zwecke verwendet werden. Jede kommerzielle Nutzung, unabhängig von der Art der Veröffentlichung, bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der CEV.
Der Kunde darf keine Spieldaten der Veranstaltung zu kommerziellen Zwecken sammeln, archivieren oder verbreiten.
Der unbefugte Verkauf von Getränken, Speisen, Souvenirs, Kleidung, Werbeartikeln, Fanartikeln und / oder anderen kommerziellen Artikeln ist untersagt.
Sonstige Schadensersatzansprüche bleiben hiervon unberührt. Darüber hinaus behält sich die CEV das Recht vor, Personen, die gegen diese Verbote verstoßen, künftig vom Kartenerwerb auszuschließen, sie aus der Arena zu verweisen und/oder weitere rechtliche Schritte gegen sie einzuleiten.
Die vorliegenden AGB wurden in englischer Sprache verfasst und in die Sprachen der einzelnen LOCs übersetzt und sind im CEV Ticket Shop verfügbar. Im Falle von Abweichungen zwischen der englischen und der übersetzten Fassung ist die englische Fassung maßgebend.
Die CEV behält sich das Recht vor, diese AGB zu ändern, wenn dies zur Gewährleistung einer ordnungsgemäßen und sicheren Durchführung der Veranstaltung und/oder des/des jeweiligen Spiels/Spiele erforderlich ist. Die CEV wird jeden Ticketinhaber über solche Änderungen per E-Mail an die vom Ticketinhaber angegebene Adresse informieren.
Sollte eine Bestimmung dieser AGB von einem zuständigen Gericht, einer Aufsichtsbehörde oder einer Behörde für nichtig, unwirksam, rechtswidrig oder nicht durchsetzbar erklärt werden;
a. bleiben die übrigen Bestimmungen dieser AGB in Kraft, als ob diese nichtige(n), unwirksame(n), rechtswidrige(n) oder nicht durchsetzbare(n) Bestimmung(en) nicht enthalten gewesen wären; und
b. Soweit erforderlich, ist die unwirksame Bestimmung durch eine Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt.
Stand: Januar 2023